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FORMALITÄTEN zur Unternehmensgründung in Frankreich DAS CFE – CENTRE DE FORMALITÉS DES ENTREPRISES

Beim Amt für Unternehmensformalitäten erfolgt die Eintragung eines Unternehmens. Um Ihnen zahlreiche Wege zu ersparen, leitet das jeweilige CFE Ihre Dokumente an die zuständigen Stellen weiter, wie z.B. das Finanzamt, die Sozialkassen, das Handelsregister, das Statistische Amt und, falls Sie Angestellte beschäftigen, das Arbeitsamt. Grundsätzlich unterscheiden sich die notwendigen Formalitäten und Unterlagen je nach Rechtsform, Tätigkeit, Unternehmenssitz, Sozial- und steuerlichem Status ; darüber sollten Sie sich daher nach Möglichkeit vor Ihrem Gang zum CFE Gedanken machen. Informationen und Beratung zu diesen Themen finden Sie im Bereich Existenzgründung Espace Entreprendre der CCI.

Unternehmensgründung Frankreich: WELCHE FORMALITÄTEN FÜR DEUTSCHE?

Mit den Grundsätzen der Gewerbefreiheit sowie der Freizügigkeit der Europäischen Union fallen zusätzliche Formalitäten für Deutsche, die in Frankreich unternehmerisch tätig werden wollen, gänzlich weg. Für alle Unternehmen, egal ob Einzelunternehmen, Reisegewerbetreibende oder Gesellschaften, gelten daher dieselben Regeln wie für französische Existenzgründer. Grundsätzlich benötigen Sie zur Immatrikulation beim Amt für Unternehmensformalitäten CFE eine lesbare Kopie Ihres Personalausweises. Hinzu kommen je nach Aktivität und Rechtsform diverse Unterlagen, so benötigen z.B.Einzelunternehmer (Entreprise Individuelle) eine Kopie der Heiratsurkunde (falls vorhanden) Reisegewerbetreibende eine carte de commerçant non-sédentaire, die sie bei der jeweiligen Präfektur oder Unter-Präfektur beantragen können (Adressen unter BERATERPOOL)Kapitalgesellschaften (Z.B. SARL) eine Kopie der offiziellen statuts (Satzung, Gesellschaftervertrag). Besondere Voraussetzungen gelten weiterhin genauso wie in Deutschland für verschiedene geregelte Berufe. Die Listen der für die Immatrikulation von Handels-, Industrie- oder Dienstleistungsbetrieben notwendigen Unterlagen im Département Bas-Rhin (67) finden Sie hier. Bei weiteren Fragen können Sie sich jederzeit an die Mitarbeiterinnen des Amtes für Unternehmensformalitäten der CCI in Straßburg wenden. Diese sind Ihnen bei Bedarf auch beim Ausfüllen der Unterlagen behilflich (die unterschiedlichen Angebote des CFE der CCI in Straßburg finden Sie auf der Homepage der CCI).

Wahl der Kammer: WELCHES CFE?

Je nachdem, in welcher Branche Sie Ihr Unternehmen gründen, welche Rechtsform Sie wählen und in welchem Département Ihr Unternehmen angesiedelt ist, sind unterschiedliche Kammern für die Registrierung zuständig. In einigen Fällen ist vor dieser Eintragung in das jeweilige Register die Teilnahme an bestimmten Informations- oder Weiterbildungsveranstaltungen obligatorisch (trifft z.B. für Handwerksbetriebe zu). Informieren Sie sich daher so früh wie möglich, welcher Kammer Ihre Aktivität zugeordnet ist. Die folgende Liste der verschiedenen CFEs ist nicht vollständig, weitere Ämter für Unternehmensformalitäten finden Sie auf der Homepage der CCI in Straßburg. Chambre de Métiers d'Alsace (CMA) Die Handwerkskammer ist Ihr Ansprechpartner, wenn Sie ein Handwerk ausüben, entweder als

Einzelunternehmen: Entreprise individuelle

Artisan en société commerciale (SARL, EURL, SAS etc.) Sind Sie sich nicht sicher, welche Kammer für Sie zuständig ist, wenden Sie sich am besten direkt an das Centre de Formalités des Entreprises (CFE) der CCI in Strasbourg, wo Sie bei Bedarf mit einem deutschsprachigen Berater verbunden werden.

URSSAF du Bas-Rhin (Union de Recouvrement des cotisations de Sécurité Sociale et d'Allocations Familiales) Grundsätzlich handelt es sich um eine Sammelkasse auf lokaler Ebene (je nach Standort des Unternehmens: Urssaf du Bas-Rhin bzw. Haut-Rhin) für den Einzug der Beiträge zur Sozialversicherung und zu den Familienausgleichskassen. Gehen Sie einer freiberuflichen Tätigkeit nach, und haben daher die Rechtsform einer Entreprise Individuelle z.B. als Architekt, Privatdetektiv und ähnliches, so schreiben Sie sich direkt beim CFE der URSSAF ein. Ebenfalls dem CFE der URSSAF zugeordnet werden selbständige Berater, Coach, Fahrschulbesitzer etc., wenn Sie Ihren Beruf als Einzelunternehmer (Entreprise Individuelle) ausüben. Handelt es sich jedoch um eine Gesellschaft (SARL oder EURL), so ist die CCI Ihr Ansprechpartner.

>> Gründung GmbH in Frankreich

>> Gründung SARL

Landwirtschaftskammer: Chambre de l‘agriculture

Die Landwirtschaftskammer ist nicht nur für Landwirte im Haupterwerb zuständig. Stattdessen sind beispielsweise auch Reiterhöfe von der Chambre de l‘agriculture abhängig; im Zweifelsfall können Sie sich beim CFE der CCI in Straßburg erkundigen, welche Kammer für Ihre Aktivität zuständig ist. Auch hier gilt des weiteren die standortbedingte Zuständigkeit der Landwirtschaftskammern des Départements Bas-Rhin bzw. Haut-Rhin.

Dieses Projekt wird von der Europaeischen Union kofinanziert
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